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Führerscheinklassen

Klasse B

Mindestalter für die Klasse B ist 18, mit Ausnahme vom „Begleiteten Fahren ab 17“.

Mit eingeschlossene Klassen: L, AM.

Was darf ich fahren?

  • Kfz (außer Krafträder) bis 3,5 t zGM
  • bis 8 Sitzplätze + Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg zGM oder
  • Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM des Zuges nicht über 3,5 t liegt

Klasse BE

Mindestalter für die Klasse BE ist 18.

Was darf ich fahren?

  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Klasse B fällt
  • zGM des Anhängers darf nicht über 3,5 t liegen

Klasse A

Klasse A

Mindestalter für die Klasse A1 ist 16. (wird von uns nicht angeboten)

Mit eingeschlossene Klasse: AM.

Was darf ich fahren?

  • Krafträder mit Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 KW, max. Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg
  • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen Motorleistung 15 kW. Leistungseinschränkung bis 45 km/h bbH entfällt.

Klasse A2 (beschränkt max. 35 KW)

Mindestalter für die Klasse A (b) ist 18.

Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.

Was darf ich fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Besonderheit: Nennleistung bis max. 35 kW u. Verhältnis Leistung / Leergewicht von max.0,2 kW/kg für die ersten 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Alle, die bereits seit zwei Jahren einen A1 Führerschein besitzen, müssen nur eine praktische Prüfung ablegen.

Klasse A (unbeschränkt)

Mindestalter für die Klasse A (direkt) ist 24.

Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.

Was darf ich fahren?

  • Krafträder > 45 km/h bbH, mehr als 35 kW Motorleistung und Leistungsgewicht > 0,2 kW/kg
  • Kraftfahrzeuge Hubraum > 50 ccm und Motorleistung > 15 kW
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